02. Mai 2024

Parolenfassung: Ja zum "Stomgesetz" am 9. Juni 2024

Abstimmungen vom 9. Juni 2024: Der Gewerbeverein spricht sich für das "Stromgesetz" aus.

Nach einer Umfrage unter seinen Mitgliedern gibt Der Gewerbeverein offiziell seine Unterstützung für das „Stromgesetz“ bekannt, welches am 9. Juni zur Abstimmung steht.

Das "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" bietet eine klare Perspektive für eine nachhaltige und sichere Stromversorgung in der Schweiz. Trotz berechtigter Bedenken der Gegner:innen über Umweltschutz und demokratische Mitbestimmung sollten die Vorteile des Gesetzes für die Energiewende und den Klimaschutz nicht übersehen werden. Es ist wichtig, die Balance zwischen ökologischer Verantwortung und Energieversorgungssicherheit zu finden.

Wir möchten unseren Mitgliedern ausdrücklich danken, die aktiv an der Umfrage teilgenommen haben und damit zur Bildung der Position des Vereins beigetragen haben. Es ist ein wichtiges Anliegen von Der Gewerbeverein, dabei alle Meinungen zu berücksichtigen und ihre Bedeutung zu betonen. Die Vielfalt der Meinungen innerhalb unseres Vereins spiegelt die Diversität der Standpunkte von KMU in der ganzen Schweiz wider.
 

Argumente für das Gesetz
 

  • Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz durch Unterstützung des Netto-Null-Ziels bis 2050 und Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Solarenergie und Wasserkraft.
  • Stärkung der Sicherheit in der Stromversorgung und Reduzierung des Risikos von Engpässen durch die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und importiertem Strom.
  • Verpflichtung für Stromversorgungsunternehmen, inländische erneuerbare Energie in der Grundversorgung anzubieten, sowie Stromsparvorgaben und die Möglichkeit der Anpassung der Strompreise an die Höhe der Netzbelastung, um die Effizienz zu steigern.
  • Gezielte Massnahmen für den Solarausbau an Gebäuden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
  • Solidarische Verteilung der Verstärkungskosten im Verteilnetz auf alle Netznutzerinnen und -nutzer in der Schweiz, um die Kosten gerecht zu verteilen.
  • Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsbelangen bei Projekten und Sicherstellung eines Mitspracherechts der Bevölkerung.
  • Beibehaltung des Netzzuschlags bei 2.3 Rappen pro kWh, um sicherzustellen, dass keine höheren Abgaben für Nutzer:innen entstehen.

 

STIMMVERTEILUNG


Der Gewerbeverein ermutigt alle Mitglieder, ihr Wahlrecht am 3. März verantwortungsbewusst auszuüben. Wir rufen auch zu einem konstruktiven und respektvollen Dialog über diese wichtigen Anliegen unserer Gesellschaft auf. Wir stehen für einen offenen Austausch von Ideen im Streben nach einer partizipativen und inklusiven Demokratie.

 

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