Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Das Wichtigste in Kürze
Die Vorlage: Die Volksinitiative schlägt eine Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz auf 10 Millionen Menschen bis 2050 vor, um die Nachhaltigkeit von Infrastruktur, Umwelt und Sozialwerken zu sichern.
Das Ziel: Ziel ist die nachhaltige Bevölkerungsentwicklung durch Begrenzung des Wachstums, um natürliche Ressourcen zu schonen und die Lebensqualität langfristig zu erhalten.
Argumente dafür: Befürworter:innen betonen den Schutz der Umwelt, die Stabilität der Sozialversicherungen, die Vermeidung von Überlastung der Infrastruktur und die internationale Vorbildrolle der Schweiz.
Argumente dagegen: Gegner:innen weisen auf wirtschaftliche Nachteile durch Fachkräftemangel, soziale Ungerechtigkeit, mögliche Verletzungen internationaler Verträge und bürokratische Hürden hin.
Position des Bundes: Aus Sicht von Bundesrat und Parlament bringt die Initiative Unsicherheit und gefährdet die Stabilität der Schweiz. Sie lehnen die Initiative ab.
Empfehlung des Vorstands von Der Gewerbeverein: Der Vorstand empfiehlt die Nein-Parole.
Die Umfrage ist abgeschlossen.
Überblick
Die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen (Initiative für Nachhaltigkeit)» schlägt vor, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf maximal 10 Millionen Menschen zu begrenzen. Kernstück ist die Forderung nach einer Änderung der Bundesverfassung (Art. 73a), die vorsieht, dass die ständige Wohnbevölkerung vor dem Jahr 2050 10 Millionen nicht überschreiten darf. Er soll Massnahmen für die nachhaltige Bevölkerungsentwicklung zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Sozialversicherungen entwickeln.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Zielsetzung und Inhalt der Initiative
Nach der Annahme der Initiative durch Volk und Stände sieht die Initiative vier aufeinanderfolgende Phasen mit Übergangsbestimmungen vor, die bei Überschreitung bestimmter Bevölkerungsgrenzen in Kraft treten. Diese Massnahmen werden mit zunehmender Nähe zur 10-Millionen-Grenze immer restriktiver.
1. Nach Annahme der Initiative
Sobald die Initiative angenommen ist, müssen Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, um eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung zu fördern. Der Bundesrat erhält die Aufgabe, innerhalb eines Jahres Ausführungsverordnungen zu erlassen, die bis zum Inkrafttreten von Bundesgesetzen gelten. Diese Phase dient als Rahmen für zukünftige Schritte, ohne dass bereits konkrete Massnahmen vorgeschrieben sind.
2. Nach Überschreiten der 9,5-Millionen-Grenze vor 2050
Falls die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 die 9,5-Millionen-Grenze überschreitet, müssen Bundesrat und Bundesversammlung konkrete Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die 10-Millionen-Grenze erreicht wird. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere:
- Einschränkungen im Asylbereich: Vorläufig Aufgenommene erhalten keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht mehr – es sei denn, zwingende völkerrechtliche Bestimmungen stehen dem entgegen.
- Einschränkungen beim Familiennachzug: Der Familiennachzug wird, insbesondere für Drittstaatsangehörige, stark reduziert. Für EU/EFTA-Staatsangehörige sind Einschränkungen nur möglich, wenn sie mit den bestehenden Freizügigkeitsabkommen vereinbar sind.
- Anrufung von Schutzklauseln: Der Bundesrat muss versuchen, in bestehenden völkerrechtlichen Übereinkommen – etwa dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU oder dem UNO-Migrationspakt – Ausnahme- oder Schutzklauseln auszuhandeln oder anzurufen, um die Zuwanderung zu steuern.
- Neuverhandlungen internationaler Übereinkommen: Der Bundesrat ist verpflichtet, die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen anzustreben.
Innerhalb eines Jahres nach Überschreiten der 9,5-Millionen-Grenze muss der Bundesrat der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf mit konkreten Massnahmen vorlegen.
3. Nach Überschreiten der 10-Millionen-Grenze vor oder nach 2050
Sobald die Wohnbevölkerung der Schweiz die 10-Millionen-Grenze überschreitet, müssen Bundesrat und Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, um die 10-Millionen-Grenze wieder zu unterschreiten. In dieser Phase sind die Massnahmen besonders einschneidend:
- Kündigung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen: Alle Übereinkommen, die zu einer Zuwanderung beitragen, müssen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden, sofern sie nicht bereits früher gekündigt wurden. Dazu gehören insbesondere das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der UNO-Migrationspakt.
- Ausnahme: Falls der Bundesrat bis dahin Ausnahme- oder Schutzklauseln aushandeln konnte, die die Einhaltung der 10-Millionen-Grenze ermöglichen, entfällt die Kündigungspflicht.
4. Nach zweijähriger Überschreitung der 10-Millionen-Grenze
Verbleibt die Wohnbevölkerung der Schweiz zwei Jahre lang oberhalb der 10-Millionen-Grenze und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, die die Einhaltung der 10-Millionen-Grenze ermöglichen, muss die Schweiz das Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) kündigen. Diese Kündigung hätte weitreichende Folgen:
- Gefährdung der Bilateralen Abkommen I: Das FZA ist Teil der Bilateralen I. Eine Kündigung würde auch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen gefährden, was den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt und die innere Sicherheit (z. B. automatischer Datenaustausch) infrage stellen würde.
- Wirtschaftliche und politische Konsequenzen: Die Kündigung des FZA würde zu Bürokratie, Investitionsrückgang und wirtschaftlichen Nachteilen führen, da die Schweiz ihren wichtigsten Handelspartner verlieren würde.
| Phase | Bevölkerungsgrenze | Massnahmen |
|---|---|---|
| Nach Annahme der Initiative | – | Massnahmen für nachhaltige Bevölkerungsentwicklung (Rahmenmassnahmen) |
| Nach Überschreiten der 9,5 Mio. vor 2050 | 9,5 Millionen | Einschränkungen im Asylbereich & Familiennachzug, Anrufung von Schutzklauseln, Neuverhandlungen |
| Nach Überschreiten der 10 Mio. (vor/nach 2050) | 10 Millionen | Kündigung bevölkerungswachstumstreibender Übereinkommen (z. B. FZA, UNO-Migrationspakt) |
| Nach zweijähriger Überschreitung der 10 Mio. | 10 Millionen (2 Jahre lang) | Kündigung des FZA mit der EU |
Die Übergangsbestimmungen der Initiative sind damit stufenweise aufgebaut: Sie beginnen mit allgemeinen Massnahmen zur nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung und werden immer konkreter und restriktiver, je näher die Schweiz der 10-Millionen-Grenze kommt. Die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU stellt dabei den letzten und schwerwiegendsten Schritt dar – mit potenziell massiven wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen.
Argumente der Befürworter:innen (Ja)
Die Initiant:innen der Initiative argumentieren, dass eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums notwendig ist, um die Nachhaltigkeit in der Schweiz zu gewährleisten. Ihre Kernargumente sind:
- Schutz natürlicher Ressourcen: Die Schweiz hat begrenzte natürliche Ressourcen wie Boden, Wasser und Energie. Ein ungebremstes Bevölkerungswachstum würde den Druck auf diese Ressourcen weiter erhöhen und langfristig zu ökologischen Problemen führen. Durch eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums wird der Druck auf diese Ressourcen verringern und eine nachhaltige Nutzung langfristig sichern.
- Erhaltung von Infrastruktur und Lebensqualität: Eine Begrenzung der Bevölkerung soll sicherstellen, dass die Infrastruktur (Wohnraum, Verkehrswege, Schulen, Spitäler) nicht überlastet wird. Dies trägt zur Lebensqualität und sozialen Stabilität bei.
- Finanzielle Stabilität der Sozialversicherungen: Die Sozialversicherungen (AHV, IV, Krankenversicherungen) sind auf ein stabiles Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsbezügern angewiesen. Ein übermässiges Bevölkerungswachstum könnte dieses Verhältnis stören und die Finanzierung der Sozialwerke gefährden. Die Initiative soll durch eine kontrollierte Bevölkerungsentwicklung die Finanzierbarkeit der Sozialwerke langfristig sichern und Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen vermeiden.
Argumente der Gegner:innen (Nein)
Die Gegner:innen der Initiative sehen in der Initative grosse wirtschaftliche und finanzielle Risiken und führen folgende Argumente an:
- Wirtschaftliche Risiken und Fachkräftemangel: Die Initiative würde massive wirtschaftliche Nachteile für die Schweiz mit sich bringen, insbesondere KMUs. Die Schweiz ist auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen, um ihren Arbeitsmarkt zu decken – insbesondere in Branchen wie Handwerk, Gastronomie, Gesundheitswesen, IT und Baugewerbe. Eine starre Begrenzung der Zuwanderung würde diesen Mangel verschärfen und Arbeitsplätze gefährden.
- Laut Berechnungen des Schweizer Arbeitgeberverbands werden in den nächsten zehn Jahren fast 300.000 Arbeitskräfte fehlen, da die einheimische Bevölkerung altert und weniger erwerbstätige Personen zur Verfügung stehen. Die Schweiz kann diesen Bedarf nur durch Zuwanderung decken, insbesondere aus dem EU/EFTA-Raum, wo das Freizügigkeitsabkommen (FZA) einen flexiblen und unbürokratischen Zugang zu Arbeitskräften ermöglicht. Die Initiative würde diese wichtige Säule der Schweizer Wirtschaft untergraben und zu höheren Lohnkosten, Produktionsengpässen und einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit führen.
- Belastung der Sozialversicherungen und steigende Kosten: Eine Begrenzung der Zuwanderung hätte direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherungen, insbesondere der AHV und IV. Durch die alternde Bevölkerung steigt das Verhältnis von Rentner:innen zu Erwerbstätigen, was zu höheren Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt. Die Initiative würde diesen Trend beschleunigen, da weniger Beitragszahler zur Verfügung stehen, während gleichzeitig die Ausgaben für Renten und Sozialleistungen steigen. Dies würde die Finanzlage der Sozialwerke weiter belasten und könnte zu höheren Steuern oder Leistungskürzungen führen. Zudem würde die Initiative steuerliche und administrative Belastungen für KMUs mit sich bringen. Höhere Sozialabgaben und Bürokratie würden die Profitabilität und Investitionsfähigkeit vieler Unternehmen beeinträchtigen, besonders in Branchen mit hohem Personalbedarf.
- Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und politische Konsequenzen: Die Initiative würde nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz gefährden, sondern auch politische und rechtliche Konflikte auslösen. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Wirtschaft und ermöglicht den Unternehmen den Zugang zu einem grossen Arbeitskräftepool. Eine Kündigung oder Einschränkung dieses Abkommens – wie in der Initiative vorgesehen – würde die Personenfreizügigkeit einschränken und zu bürokratischen Hürden, Investitionsrückgängen und einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit führen. Darüber hinaus würde die Kündigung des FZA automatisch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen gefährden (Guillotine-Klausel). Dies hätte massive Konsequenzen für die innere Sicherheit (z. B. automatischer Datenaustausch, gemeinsame Fahndung), den Handel mit der EU (Zugang zum Binnenmarkt) und die politische Glaubwürdigkeit der Schweiz. Die Schweiz würde ihr Image als verlässlicher Partner und attraktiver Wirtschaftsstandort verlieren – mit Folgen für Arbeitsplätze, Innovationen und langfristiges Wachstum.
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die NEIN-Parole.