03. März 2024
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Parolenfassung: Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Der Vorstand empfiehlt die Ja-Parole.
Am 9. Juni 2024 steht das "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien", auch bekannt als Stromgesetz, zur Abstimmung.
Dieses Gesetz wurde in der Herbstsession 2023 vom National- und Ständerat mit grosser Mehrheit verabschiedet. Dennoch haben Gegner:innen das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen, wodurch es nun zu der Abstimmung am 9. Juni kommt.
Die wichtigsten Punkte der Vorlage
- Konktrete Ziele für den Ausbau der Stromgewinnung durch erneuerbarer Energien.
- Verbindliche Ziele für Stromverbrauch und Energieeffizienz: Durch gesteigerte Effizienz soll den Energieverbrauch pro Kopf bis 2035 um 43 Prozent und bis ins Jahr 2050 um 53 Prozent sinken.
- Verlängerung der Unterstützungsmechanismen für erneuerbare Energien bis 2035.
- Erhöhung der Reservekapazitäten für die Wintermonate: Ausbau der inländischen Stromerzeugung um 2 TWh, hauptsächlich durch den Bau von Speicherwasserkraftwerken.
- Erleichterte Planungsbedingungen für Grossprojekte in kantonal festgelegten Gebieten.
Positionen
Parlament
- Nationalrat: Befürwortend (177 Ja, 19 Nein)
- Ständerat: Befürwortend (44 Ja, 0 Nein)
Befürwortende
- Parteien: SP, Grüne Schweiz, GLP, FDP
- Organisationen: SGV, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, WWF, Pro Natura, Greenpeace, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Swisscleantech, Casafair, TCS, Economie suisse
Gegner:innen
- Parteien: SVP
- Organisationen: Fondation Franz Weber, Verein Freie Landschaft Schweiz
Argumente für das Gesetz
- Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz durch Unterstützung des Netto-Null-Ziels bis 2050 und Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Solarenergie und Wasserkraft.
- Stärkung der Sicherheit in der Stromversorgung und Reduzierung des Risikos von Engpässen durch die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und importiertem Strom.
- Verpflichtung für Stromversorgungsunternehmen, inländische erneuerbare Energie in der Grundversorgung anzubieten, sowie Stromsparvorgaben und die Möglichkeit der Anpassung der Strompreise an die Höhe der Netzbelastung, um die Effizienz zu steigern.
- Gezielte Massnahmen für den Solarausbau an Gebäuden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
- Solidarische Verteilung der Verstärkungskosten im Verteilnetz auf alle Netznutzerinnen und -nutzer in der Schweiz, um die Kosten gerecht zu verteilen.
- Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsbelangen bei Projekten und Sicherstellung eines Mitspracherechts der Bevölkerung.
- Beibehaltung des Netzzuschlags bei 2.3 Rappen pro kWh, um sicherzustellen, dass keine höheren Abgaben für Nutzer:innen entstehen.
Argumente der Gegener:innen
- Unzureichender Schutz von Biodiversität und Lebensräumen: Das Stromgesetz kann den Bau von Kraftwerken in sensiblen Lebensräumen wie alpinen Auen und Gletschervorfeldern ermöglichen, was zu einer Zerstörung von Lebensräumen und einer Gefährdung der Biodiversität führen kann.
- Ausnahmeregelungen und Deregulierung: Kritiker bemängeln, dass das Stromgesetz zu viele Ausnahmeregelungen enthält, die dazu führen könnten, dass umweltschädliche Projekte genehmigt werden. Dies könnte zu einer flächendeckenden Deregulierung und einem Verlust von Naturschutzgebieten führen.
- Internationale Verpflichtungen und Abkommen: Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft könnte internationale Abkommen zur Biodiversität und zum Umweltschutz verletzen, denen die Schweiz zustimmt hat. Dies könnte zu Konflikten mit anderen Ländern und internationalen Organisationen führen.
- Reduziertes Mitspracherecht der Gemeinden bei Grossprojekten von “nationaler Bedeutung”
- Trotz den Vorgaben ist die Sicherheit durch Solar- und Windkraft in den Wintermonaten ungenügend.
Empfehlung des Vorstandes
Das Stromgesetz bietet eine klare Perspektive für eine nachhaltige und sichere Stromversorgung in der Schweiz. Trotz berechtigter Bedenken der Gegner:innen über Umweltschutz und demokratische Mitbestimmung sollten die Vorteile des Gesetzes für die Energiewende und den Klimaschutz nicht übersehen werden. Es ist wichtig, die Balance zwischen ökologischer Verantwortung und Energieversorgungssicherheit zu finden.
Der Vorstand empfiehlt daher die Ja-Parole.
Weiterführende Informationen
- Abstimmungstext (PDF)
- Informationsdossier (Bund)
Die Abstimmung ist bis am 30. April möglich.