Der Gewerbeverein
07. Januar 2026

Bundesgesetz zur Individual­besteuerung

Parolenfassung für die eidgenössische Abstimmung vom 08.03.2026: Bundesgesetz zur Individualbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Nach einem doppelten Referendum (Volks- und Kantonsreferendum) gegen das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung von Ehepaaren, kommt das Bundesgesetz nur zur Abstimmung vor das Volk

Die Vorlage: Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren soll durch die Individualbesteuerung ersetzt werden. Jede steuerpflichtige Person soll unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung einreichen. Das Gesetz ist ein indirekter Gegenentwurf zur Initiative der FDP Frauen «Für faire Steuern».

Das Ziel: Die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung der Ehe bei der direkten Bundessteuer sowie die Stärkung der Erwerbsanreize für den Zweitverdienst, der häufig von Frauen erbracht wird. Damit soll auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.

Argumente dafür: Die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe, verbessert die Gleichstellung von Frau und Mann und fördert die Erwerbstätigkeit des Zweitverdienstes. Sie behandelt alle Steuerpflichtigen gleich, unabhängig vom Zivilstand. Die Gesetzesänderung soll näher an der gesellschaftlichen Realität sein.

Argumente dagegen: Die Reform schafft neue Ungleichheiten für Einverdienerpaare oder Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, die stärker belastet würden. Zudem führt sie zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr und begünstigt vor allem einkommensstarke Doppelverdienerpaare.

Position des Bundes: Der Bundesrat und das Parlament haben die Vorlage mit knapper Mehrheit unterstützt. Die Gegner (Die Mitte, SVP, EVP, EDU) haben sowohl ein Volksreferendum als auch ein Kantonsreferendum ergriffen. Beide Referenden sind zustande gekommen, weshalb es nun zur Abstimmung kommt.

Empfehlung des Vorstands von Der Gewerbeverein: Der Vorstand empfiehlt die Ja-Parole.
 

Anleitung Online-Abstimmung

Bei unserer Online-Parolenfassung gibt es folgende Abstimmungsmöglichkeiten:

  1. Ja

    Wähle "Ja", wenn Du der Vorlage zustimmst und diese unterstützen möchtest.

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Überblick

Hintergrund und Inhalt des Gesetzes

Das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individual­besteuerung stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand (Initiative für faire Steuern)» dar. Diese Initiative wurde 2021 von den FDP Frauen lanciert und im September 2022 mit über 112 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Ziel der Initiative war es, die steuerliche Benachteiligung der Ehe abzuschaffen, die dazu führen kann, dass verheiratete Paare höher besteuert werden als unverheiratete Paare mit vergleichbarem Einkommen. Darauf weist auch die Eidgenössische Steuerverwaltung hin. In seiner Botschaft vom 21. Februar 2024 empfahl der Bundesrat, die Initiative auf Verfassungsebene abzulehnen, unterbreitete jedoch gleichzeitig einen gesetzgeberischen Gegenvorschlag. Das Gesetz übernimmt das zentrale Anliegen der Initiative, nämlich die Individualbesteuerung, verankert dieses jedoch in einem Rahmen, der als besser vereinbar mit den budgetären und administrativen Anforderungen beurteilt wird.

Die Reform sieht vor, die gemeinsame Besteuerung verheirateter Paare durch eine individuelle Besteuerung von Einkommen und Vermögen zu ersetzen, unabhängig vom Zivilstand. Jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein und wird separat besteuert. Die Kinderabzüge werden erhöht und die Steuertarife angepasst, damit das Zweiteinkommen innerhalb eines Paares nicht mehr benachteiligt wird. Dieses Prinzip gilt für die direkte Bundessteuer und muss von Kantonen und Gemeinden übernommen werden. Ziel der Reform ist es einerseits, eine vom Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig beurteilte Ungleichbehandlung zu korrigieren, und andererseits, die Erwerbstätigkeit von geringfügig beschäftigten Personen zu fördern, insbesondere von Frauen.

Stand des Verfahrens und Zustandekommen des Referendums

  • Position des Bundes: Das Parlament behandelte den indirekten Gegenvorschlag im ersten Halbjahr 2025. Nach intensiven Debatten und einem finanzpolitischen Kompromiss zwischen FDP und SP wurde das Gesetz am 20. Juni 2025 äusserst knapp angenommen: mit 98 zu 96 Stimmen im Nationalrat und 23 zu 22 Stimmen im Ständerat. Es ist das erste Mal seit 25 Jahren, dass ein Vorschlag zur Individualbesteuerung die parlamentarische Hürde geschafft hat.
  • Volksreferendum: Eine Koalition konservativer Parteien (Die Mitte, SVP, EVP, EDU) sowie verschiedener Organisationen (Schweizer Bauernverband, IG Familie 3plus) ergriff das Referendum gegen das Gesetz, das sie als «Steuertrick» bezeichnet. Das Referendumskomitee reichte am 9. Oktober 2025 bei der Bundeskanzlei 65’672 gültige Unterschriften ein.
  • Kantonsreferendum: Parallel dazu wurde in mehreren Kantonen ein Kantonsreferendum lanciert. Mit dem Entscheid des Kantons Aargau am 23. September 2025 als achtem zustimmenden Kanton kam das Kantonsreferendum zustande. Insgesamt unterstützten zehn Kantone das Referendum: St. Gallen, Obwalden, Wallis, Appenzell Innerrhoden, Schwyz, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Uri und Nidwalden.

Argumente der Befürworter:innen der Individualbesteuerung (Ja)

  • Die Heiratsstrafe beseitigt: Heute zahlen verheiratete Paare bei gleichem Einkommen mehr direkte Bundessteuer als unverheiratete Paare. Die Individualbesteuerung korrigiert diese verfassungs­widrige Ungleichbehandlung, die vom Bundesgericht seit 1984 anerkannt ist.
  • Die Gleichstellung von Frau und Mann verbessert: Das heutige System wirkt stark abschreckend auf den Zweitverdienst, der mehrheitlich von Frauen erzielt wird, da dieser ab dem ersten Franken zum hohen Grenzsteuersatz des Erstverdienstes besteuert wird. Die Individualbesteuerung stärkt die Erwerbsanreize und die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute und führt insbesondere bei Frauen zu einer besseren Vorsorge für das Alter und hinsichtlich einer allfälligen Scheidung.
  • Einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet: Laut Schätzungen des Bundesrates könnten durch die neue Besteuerungsform den Beschäftigungseffekt auf Bundesebene von 2‘600 – 11‘000 und schweizweit sogar bis zu 10‘000 bis 44‘000 Vollzeitstellen geschaffen werden. Die Schweizer Wirtschaft ist darauf angewiesen, das inländische Arbeitskräftepotenzial, insbesondere das weibliche und qualifizierte, besser auszuschöpfen.
  • Alle Steuerpflichtigen gleich behandelt: Jede erwachsene Person wird unabhängig von Zivilstand oder Geschlecht individuell besteuert. Dieses einfache und moderne System wird in zahlreichen Ländern bereits angewendet.
  • Die Steuerbelastung für 50 Prozent der Steuerpflichtigen sinkt: Es würden rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen weniger Steuern bezahlen, 36 Prozent keine Veränderung erfahren und lediglich 14 Prozent leicht stärker belastet (hauptsächlich Paare, die heute von Vorteilen eines Einverdienermodells profitieren).

Argumente der Gegner:innen der Individualbesteuerung (Nein)

  • Neue steuerliche Ungleichheiten: Verheiratete Paare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen würden deutlich stärker belastet als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Nach Ansicht der Gegner müssten rund 1,2 Millionen Personen mehr Steuern bezahlen, insbesondere Familien, Alleinstehende und der Mittelstand.
  • Vor allem einkommensstarke Paare begünstigt: Haushalte mit zwei hohen Einkommen würden von diesem Systemwechsel klar profitieren, während einkommensschwächere Einverdienerfamilien benachteiligt würden.
  • Einen bürokratischen Mehraufwand: Die Reform würde jährlich rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen erfordern und die Anstellung von über 1 700 zusätzlichen Steuerfachpersonen notwendig machen. Sämtliche kantonalen und kommunalen Steuersysteme müssten neu programmiert werden, was Kosten in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken verursachen würde.
  • Die Vermögensverwaltung verkompliziert: Paare müssten jedes Jahr eine Art «finanzielle Scheidung» vornehmen, um Vermögen, Versicherungen, Abzüge und Hypothekarschulden aufzuteilen.
  • Die Lebensrealität von Familien verkennt: Die Reform blendet den zentralen Wert unbezahlter Arbeit wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen aus und benachteiligt Paare, die sich bewusst für eine persönliche Betreuung ihrer Kinder entscheidet.
  • Andere Umsetzung wäre möglich: Mehrere Kantone haben gezeigt, dass sich die Heiratsstrafe mit deutlich einfacheren Mitteln korrigieren lässt, ohne das gesamte System umzustellen, etwa über ein Familiensplitting. Die Mitte verfolgt dazu eine eigene Initiative (Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»).

Erwartete Auswirkungen

Wird die Reform angenommen, führt sie zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Einkommensbesteuerung in der Schweiz. Der Bund, sämtliche Kantone sowie die Gemeinden müssten ihre Steuersysteme anpassen und die Tarife überarbeiten. Dies würde politisch anspruchsvolle Reformprozesse auslösen. Die Kantone müssen ihre Umsetzungsmodelle innerhalb von sechs Jahren erarbeiten, damit der Systemwechsel 2031 in Kraft treten kann.

Nach Ansicht der Befürworter:innen schafft die Reform stärkere Erwerbsanreize, aktiviert bislang ungenutztes Arbeitskräftepotenzial und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die Gegner:innen hingegen befürchten neue Ungerechtigkeiten zulasten traditioneller Familienmodelle sowie einen erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand für die kantonalen Steuerverwaltungen.

Empfehlung des Vorstands

Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die JA-Parole.

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