Der Gewerbeverein
07. Januar 2026

Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» (Klimafonds-Initiative)

Parolenfassung für die eidgenössische Abstimmung vom 08.03.2025: Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» (Klimafonds-Initiative)

Das Wichtigste in Kürze

Die Initiative verlangt die Schaffung eines umfangreichen öffentlichen Fonds zur Finanzierung der ökologischen Transformation.

Die Vorlage: In der Bundesverfassung soll ein Fonds zur Stärkung des Klimaschutzes und der einheimischen Energieproduktion verankert werden, der jährlich mit 0,5 bis 1 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts ausgestattet ist, was einem Betrag von rund 3,9 bis 7,8 Milliarden Franken entspricht.

Das Ziel: Der Fonds soll die Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, der erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie, des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs sowie des Schutzes der Biodiversität sicherstellen.

Argumente dafür: Angesichts der Klimakrise seien massive Investitionen notwendig. Der Fonds würde Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen, die Energieunabhängigkeit stärken und eine sozial ausgewogene Transformation ermöglichen, von der auch der Mittelstand profitiert.

Argumente dagegen: Die Ausgaben ausserhalb der Schuldenbremse würden die Staatsverschuldung erhöhen und könnten Steuererhöhungen erforderlich machen. Die bestehenden Massnahmen von über 2,5 Milliarden Franken pro Jahr seien ausreichend. Zudem würde das Verursacherprinzip zugunsten umfangreicher Subventionen geschwächt, was private Investitionen verdrängen könnte.

Position des Bundes: Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie erachten diese als finanziell riskant und weniger wirksam als die bestehenden Instrumente.

Empfehlung des Vorstands: Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die JA-Parole.
 

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Überblick

Zielsetzung und Inhalt der Initiative

Die von linken Parteien, Umweltorganisationen und der beiden Dachverbände der Arbeitsnehmenden getragene Initiative sieht vor, in der Bundesverfassung einen «Klimafonds» zu verankern, der jährlich mit öffentlichen Mitteln in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts gespiesen wird, was rund 3,9 bis 7,8 Milliarden Franken pro Jahr entspricht.

Die Mittel sollen insbesondere für die Installation von Solaranlagen, die energetische Sanierung von Gebäuden, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie für Massnahmen zum Schutz der Biodiversität eingesetzt werden. Die Initiative verfolgt das Ziel, die ökologische Transformation zu beschleunigen, durch Umschulungen Arbeitsplätze zu schaffen.

Stand des Verfahrens und Positionen

Position des Bundesrats: Die Bundeskanzlei hat die Initiative im April 2022 für gültig erklärt. Der Bundesrat verabschiedete am 29. Januar 2025 seine Botschaft und empfahl die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er verweist darauf, dass die Schweiz bereits heute jährlich über 2 Milliarden Franken in klima- und energiepolitische Massnahmen sowie rund 600 Millionen Franken in die Biodiversität investiert. Ein zusätzlicher Fonds, der ausschliesslich über Bundesmittel finanziert wird, würde nach Ansicht des Bundesrates das Verursacherprinzip unterlaufen, private Investitionen konkurrenzieren und die Staatsverschuldung erhöhen, da diese Ausgaben nicht der Schuldenbremse unterstehen würden.

Position des Parlaments: Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates folgte der Einschätzung des Bundesrats im Juni 2025 mit 120 zu 64 Stimmen.

Kein parlamentarischer Gegenentwurf: Die eidgenössischen Räte verzichteten auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs.

Argumente der Befürworter:innen der Initiative (Ja)

  • Klimanotstand und Einhaltung internationaler Verpflichtungen: Die bisherigen politischen Massnahmen reichten nicht aus, um bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Ein zweckgebundener Fonds stelle stabile finanzielle Mittel bereit, um notwendige Investitionen zu beschleunigen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz einzuhalten.
  • Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit: Durch die Förderung erneuerbarer Energien wie Solar- und Wasserkraft sowie durch Effizienzmassnahmen könne die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt werden.
  • Wirtschaftliche Chancen, Beschäftigung und Innovation: Die Investitionen würden die Nachfrage nach Schweizer Produkten und Dienstleistungen erhöhen und insbesondere KMU in Bereichen wie Bauwesen, Ingenieurleistungen, Forschung und Cleantech stärken. Dies fördere nachhaltige Arbeitsplätze, Innovation und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
  • Soziale Ausgewogenheit und inklusive Transformation: Durch die Übernahme eines Teils der Anfangsinvestitionen durch den Bund könnten Haushalte und KMU an der ökologischen Transformation teilnehmen, ohne die Kosten allein tragen zu müssen. Damit würden Auswirkungen (von Gebäudesanierungen, Solaranlagen) auf Mieten und Nebenkosten begrenzt und ein breiter Zugang zur Transformation gewährleistet.
  • Schutz der Biodiversität und der Landschaften: Neben der Reduktion von CO₂-Emissionen ermöglicht der Fonds Investitionen in den Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen wie Wäldern, Gewässern und Böden sowie in die Anpassung an den Klimawandel.
  • Langfristige Perspektive: Die Verankerung der ökologischen Transformation in einer kohärenten und nachhaltigen Strategie, die unabhängig von Legislatur- und Budgetzyklen ist, stärkt die Planungssicherheit und den Schutz des natürlichen Erbes.

Argumente der Gegner:innen der Initiative (Nein)

  • Erhebliches Haushaltsrisiko: Ein Fonds mit einem Volumen von bis zu 7,8 Milliarden Franken pro Jahr ausserhalb der Schuldenbremse könnte die finanzpolitische Disziplin des Bundes untergraben, die Staatsverschuldung erhöhen und langfristig Steuererhöhungen oder Kürzungen in anderen Bereichen wie AHV, Gesundheit oder Armee erforderlich machen.
  • Schwächung des Verursacherprinzips: Die starke Abstützung auf Subventionen wird als Umgehung des Verursacherprinzips kritisiert. Nach Ansicht der Gegner sind ökologische Lenkungsabgaben, insbesondere CO₂-Abgaben, wirksamer und gerechter als eine Finanzierung über allgemeine Steuermittel.
  • Mitnahmeeffekte und mangelnde Effizienz: Grosszügige Subventionen könnten Projekte finanzieren, die auch ohne staatliche Unterstützung realisiert würden. Dies führe zu Mitnahmeeffekten und verdränge private Investitionen.
  • Bestehende Instrumente sind ausreichend: Mit dem CO₂-Gesetz sowie dem 2023 angenommenen Klimaschutzgesetz verfügt die Schweiz bereits über umfassende Instrumente, die jährlich mehrere Milliarden Franken mobilisieren. Deren Wirkung solle zuerst evaluiert werden, bevor neue Instrumente geschaffen werden.
  • Marktengpässe und Kosteninflation: Angesichts des Fachkräftemangels, insbesondere im Bau- und Energiesektor, könnte eine massive Mittelzufuhr vor allem zu steigenden Preisen führen, ohne die Umsetzung der Projekte wesentlich zu beschleunigen.
  • Institutionelle Starrheit: Die Verankerung eines permanenten Fonds in der Bundesverfassung würde ein starres Finanzierungsinstrument schaffen und die finanzpolitische Flexibilität des Bundes einschränken.
  • Unklare Wirkungskontrolle: Ohne präzise und messbare Kriterien wäre es schwierig, die tatsächliche Wirkung der finanzierten Projekte im Hinblick auf die Emissionsreduktion zu beurteilen.

Einschätzung von Expert:innen und wissenschaftlichen Analysen

Wissenschaftliche und ökonomische Analysen, unter anderem eine Studie aus dem Jahr 2025 (MDPI), weisen auf eine differenzierte Ausgangslage hin:

Wirksamkeit politischer Instrumente: Die Forschung zeigt, dass CO₂-Preise und Lenkungsabgaben das wirksamste Mittel zur Emissionsreduktion sind, politisch jedoch schwer durchsetzbar bleiben. Subventionen sind gesellschaftlich besser akzeptiert, verursachen jedoch höhere Kosten für den Staat.

Wissenschaftlicher Konsens: Eine erfolgreiche Klimapolitik erfordert eine Kombination beider Ansätze. Während die Initiative kritisiert wird, weil sie stark auf öffentliche Investitionen setzt und damit Marktverzerrungen sowie eine Abschwächung von Preissignalen riskiert, wird sie gleichzeitig dafür anerkannt, dass sie Investitionen in grosse Infrastrukturen wie Bahnnetze oder Stromnetze ermöglicht, die der Markt allein kaum finanziert.

Diese Einschätzung deckt sich mit den Vorbehalten des Bundesrates hinsichtlich einer möglichen Schwächung des Verursacherprinzips.

Empfehlung des Vorstands

Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die JA-Parole.

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