Der Gewerbeverein
07. Januar 2026

Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG‑Initiative)»

Parolenfassung für die eidgenössische Abstimmung vom 08.03.2025: Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG‑Initiative)»

Das Wichtigste in Kürze

Die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» verlangt eine deutliche Senkung der Radio- und Fernsehabgabe sowie die vollständige Befreiung der Unternehmen von dieser Abgabe.

Die Vorlage: In der Bundesverfassung soll ein Höchstbetrag von 200 Franken pro Haushalt festgeschrieben werden (heute 335 Franken). Zudem soll die Abgabe für Unternehmen vollständig aufgehoben werden. Diese Reduktion entspräche einer Kürzung des Budgets der SRG um rund 40 Prozent.

Das Ziel: Die finanzielle Entlastung der Haushalte und Unternehmen sowie eine stärkere Fokussierung der SRG auf ihren Kernauftrag als Service-public-Anbieterin und damit die Stärkung von privaten Anbietern.

Argumente dafür: Die heutige Abgabe sei zu hoch, und Unternehmen würden doppelt belastet. Eine auf das Wesentliche konzentrierte SRG könne auch mit geringeren Mitteln einen qualitativ hochwertigen Service public erbringen und gleichzeitig den Ausgleich zwischen den Sprachregionen sicherstellen.

Argumente dagegen: Die vorgeschlagenen Kürzungen würden zu massiven Programmeinschränkungen, zur Schliessung regionaler Standorte und zu einer Schwächung des Service public führen, insbesondere in sprachlichen Minderheitenregionen. Ein starker audiovisueller Service public sei zudem zentral im Kampf gegen Desinformation.

Position der Behörden: Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie erachten die vorgeschlagene Reduktion als unvereinbar mit dem Service-public-Auftrag der SRG. Vorgeschlagen wird stattdessen eine schrittweise Senkung der Abgabe bis 2029 auf 300 Franken und die Aufhebung der Abgabe für Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken.

Empfehlung des Vorstands : Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die NEIN-Parole.
 

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Überblick 

Zielsetzung und Inhalt der Initiative

Die von Kreisen nahe der SVP eingereichte Initiative bezweckt eine Änderung von Artikel 93 der Bundesverfassung. Die Radio- und Fernsehabgabe soll auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr begrenzt und Unternehmen vollständig von dieser Abgabe befreit werden.

In den Übergangsbestimmungen verlangt die Initiative, dass die Einnahmen aus der Abgabe weiterhin auf die Sprachregionen verteilt werden und ein Mindestanteil den privaten regionalen Medien zukommt. Zudem wird der Bund verpflichtet, die Abgabe pro Haushalt festzulegen und bei steigender Anzahl Haushalte entsprechend zu senken.

Ziel der Initiative ist zudem die Stärkung der privaten Anbietern gegenüber der SRG, weshalb die Abgabefinanzierung der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen im bisherigen Umfang sichergestellt bleiben soll.

Stand des Verfahrens und Positionen

Position der Bundes: Der Bundesrat empfahl im Juni 2024 die Ablehnung der Initiative. Er ist der Auffassung, dass eine massive Kürzung der finanziellen Mittel die Erfüllung des Service-public-Auftrags der SRG, insbesondere in sprachlichen Minderheitenregionen, gefährden würde. Gleichzeitig schlägt er eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vor, die die Abgabe für Haushalte bis 2029 schrittweise von 335 auf 300 Franken senkt. Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken sollen von der Abgabepflicht befreit werden. Nach der Volksabstimmung zur SRG-Initiative will der Bundesrat eine neue Konzession erarbeiten sowie das Mandat der SRG präzisieren.

Position des Parlaments: Eine klare Mehrheit des Nationalrates sowie der Ständerat lehnen die Initiative ab. In der zuständigen Kommission des Ständerates erfolgte die Ablehnung nahezu einstimmig mit 12 zu 1 Stimmen. Die eidgenössischen Räte verzichteten auf einen direkten Gegenentwurf und schlossen sich dem Vorschlag des Bundesrates an.

Argumente der Befürworter:innen der Initiative (Ja)

  • Entlastung der Haushalte: Die heutige Abgabe von 335 Franken wird im internationalen Vergleich als zu hoch beurteilt. Ein Plafond von 200 Franken ermögliche weiterhin einen funktionierenden Service public und bringe gleichzeitig eine spürbare finanzielle Entlastung für die Haushalte.
  • Beseitigung der «Doppelbelastung» der Unternehmen: Unternehmen entrichten heute eine umsatzabhängige Abgabe zusätzlich zur individuellen Abgabe ihrer Mitarbeitenden. Dies werde als Doppelbesteuerung betrachtet, weshalb eine vollständige Befreiung der Unternehmen gefordert wird.
  • Berücksichtigung gesellschaftlicher und medialer Veränderungen: Junge Erwachsene und alleinlebende Personen nutzten das Angebot der SRG vergleichsweise wenig, zahlten jedoch die gleiche Abgabe. Eine Senkung der Abgabe trage diesen veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung.
  • Begrenzung der SRG auf ihren Kernauftrag und Reduktion ihrer Marktmacht: Die Initiative strebt eine SRG an, die sich auf den Service-public-Auftrag konzentriert (nur Inhalte, die einen «unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen»), ihren Wirkungsbereich einschränkt und dadurch den Wettbewerb stärkt sowie den privaten Medien mehr Raum lässt.
  • Wahrung des sprachregionalen Ausgleichs und Unterstützung privater Medien: Nach Auffassung der Initianten bleibt der Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen gewährleistet. Private Medien sollen weiterhin mindestens im bisherigen Umfang unterstützt werden.

Argumente der Gegner:innen der Initiative (Nein)

  • Massiver Einnahmenverlust und Programmeinschränkungen: Die Senkung der Abgabe von 335 auf 200 Franken bei gleichzeitiger Befreiung der Unternehmen würde die Einnahmen der SRG um rund 40 Prozent reduzieren. Dies hätte direkte Auswirkungen auf Umfang und Vielfalt des Angebots.
  • Abbau regionaler Strukturen: Verschiedene Analysen und Organisationen, darunter die Allianz für Medienvielfalt, warnen vor erheblichen Programmeinschnitten, der Schliessung regionaler Standorte und einer nachhaltigen Schwächung der nationalen audiovisuellen Produktion.
  • Gefährdung der sprachlichen Vielfalt und des territorialen Zusammenhalts: Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft betonen die zentrale Rolle der SRG in Berggebieten und sprachlichen Minderheitenregionen. Eine derart starke Mittelreduktion würde den öffentlichen Diskurs in Regionen wie Graubünden, der Romandie und dem Tessin erheblich schwächen.
  • Bedeutung des Service public im Kampf gegen Desinformation: Angesichts der Zunahme von Falschinformationen und der rasanten Entwicklung künstlicher Intelligenz wird ein starker audiovisueller Service public als unverzichtbar für verlässlichen, pluralistischen und für alle zugänglichen Journalismus in allen Landessprachen erachtet.
  • Beeinträchtigung des Service-public-Auftrags: Parteien, Medien und der Bundesrat warnen, dass eine zu starke Kürzung der Mittel die Qualität der Information, die regionale Produktion und die Fähigkeit der SRG, ihren Auftrag in allen Sprachregionen zu erfüllen, untergraben würde. Deshalb schlägt der Bundesrat eine schrittweise Senkung der Abgabe auf 300 Franken bis 2029 vor.
  • Versteinerung der Finanzierung und institutionelles Risiko: Eine Verfassungsänderung würde ein starres Finanzierungsmodell schaffen, das die Anpassungsfähigkeit der SRG langfristig einschränkt und Risiken für ihre finanzielle Unabhängigkeit birgt.

Empfehlung des Vorstands

Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die Nein-Parole.

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