Das Wichtigste in Kürze
Am 29. November 2026 kommt der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Abstimmung vor Volk und Stände.
Die Vorlage: Die Vorlage verlangt eine Erhöhung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer ab 2028 von 8,1 % auf 8,5 % (rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr für die AHV) wobei der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert.
Argumente dafür (Ja): Die Vorlage senkt das bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken anwachsende AHV-Defizit auf rund 3 Milliarden und sichert die Finanzierung der 2024 beschlossenen 13. Rente, deren Mehreinnahmen zweckgebunden und vollumfänglich in die AHV fliessen. Die Lohnnebenkosten bleiben unberührt und die Mehrbelastung von 5 bis 10 Franken pro Monat gilt als sozial verträglich.
Argumente dagegen (Nein): Die Erhöhung belastet Kaufkraft und KMU sowie zusätzliche Einkaufstourismus im Grenzgebiet. Der Normalsatz steigt unbefristet, obwohl nur rund ein Drittel der Mehrkosten gedeckt ist und die Restfinanzierung bleibt offen.
Position des Bundes: Der Bundesrat empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses.
Empfehlung des Vorstands von Der Gewerbeverein: Der Gewerbeverein hat in der Vernehmlassung zwar Alternativen (Erbschafts- und Finanztransaktionssteuer) vorgeschlagen, die aber keine Mehrheit fanden. Da die Mehrwertsteuererhöhung die Lohnnebenkosten unberührt lässt und die einzige beschlossene Finanzierung der 13. Rente ist, empfiehlt der Vorstand die Ja-Parole.
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Die Stimmabgabe ist möglich bis am 23.10.2026.
Überblick
Die Vorlage verlangt eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes von 8,1 % auf 8,5 % (Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr für die AHV). Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Medikamente bleibt unverändert. Die Erhöhung tritt frühestens per 1. Januar 2028 in Kraft.
Hintergrund
Im März 2024 hatte das Volk die 13. AHV-Rente angenommen. Sie wird im Dezember 2026 erstmals an rund 2,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der jährlichen Rente. Gemäss Angaben des Bundes betragen die Mehrkosten zunächst über 4 Milliarden Franken jährlich, ab 2035 über 5 Milliarden.
Über die Finanzierung wurde im Parlament lange gestritten: Der Bundesrat schlug ursprünglich eine Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte vor, der Nationalrat eine befristete reine Mehrwertsteuerlösung, der Ständerat eine unbefristete Mischfinanzierung mit Lohnbeiträgen. Schliesslich einigten sich beide Räte auf die unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer allein und verzichtete auf höhere Lohnabzüge. Die Zusatzeinnahmen decken so rund die Hälfte der Mehrkosten, wobei die übrige Finanzierung Gegenstand der anstehenden Reform «AHV 2030» ist.
Argumente der Befürworter:innen (Ja)
- Sicherstellung der Finanzierung: Ohne Zusatzeinnahmen steigt das AHV-Defizit gemäss den Schätzungen des Bundes bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken pro Jahr; mit der Vorlage wird es auf rund 3 Milliarden Franken gesenkt.
- Zweckbindung: Die Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr fliessen vollumfänglich und direkt in die Finanzierung der 13. Rente.
- Keine Erhöhung der Lohnnebenkosten: Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich über die Mehrwertsteuer. Die im Parlament mitdiskutierte Erhöhung der Lohnbeiträge wurde verworfen, wodurch die Lohnkosten für Arbeitgebende unberührt bleiben.
- Soziale Verträglichkeit und Generationengerechtigkeit: Da alle Konsumierenden beitragen, gilt die Vorlage als ausgewogene Lösung zwischen den Generationen. Die Mehrbelastung beträgt je nach Haushalt 5 bis 10 Franken pro Monat. Hohe Einkommen konsumieren mehr und tragen absolut betrachtet deutlich mehr bei, sodass weiterhin eine Umverteilung zugunsten tiefer Einkommen erfolgt.
- Kein Neustart der Debatte: Ein Nein würde die Finanzierungsfrage erneut eröffnen und die Sicherung der AHV um Jahre verzögern. Die Vorlage wurde von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen.
Argumente der Gegner:innen der Neutralitätsinitiative (Nein)
- Schwächung der Kaufkraft: Eine höhere Mehrwertsteuer verteuert den Konsum und belastet Haushalte, die bereits mit steigenden Mieten und Krankenkassenprämien kämpfen.
- Belastung von KMU: Höhere Vorsteuern und weitergegebene Mehrkosten treffen kleine und mittlere Unternehmen; im Grenzgebiet wird zusätzlicher Einkaufstourismus befürchtet.
- Dauerhafte Erhöhung trotz unvollständiger Deckung: Der Normalsatz steigt unbefristet, obwohl die Zusatzeinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken nur etwa einen Drittel der Mehrkosten decken; die Restfinanzierung bleibt offen.
- Strukturelle Reformen vorziehen: Die Finanzierung könnte über Einsparungen und strukturelle Massnahmen - wie etwa ein höheres Referenzalter in der AHV-Reform geregelt werden.
Empfehlung des Vorstands
Der Gewerbeverein hat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, die 13. AHV-Rente bis zur Regelung durch die Reform AHV 2030 über andere Mittel zu finanzieren, namentlich über höhere Erbschaftssteuern und eine Finanztransaktionssteuer. Diese Vorschläge haben im Parlament keine Mehrheit gefunden. Die Mehrwertsteuererhöhung ist nun die einzige beschlossene Finanzierung der 13. Rente. Da sie die Lohnnebenkosten unberührt lässt, liegt ihre Annahme im Interesse einer verlässlichen AHV und der KMU. Ein Nein würde die Finanzierung ins Offene stellen und die AHV in eine finanzielle Schieflage bringen – ein verlässlich finanziertes wichtigstes Sozialwerk ist für KMU ein zentraler Standortfaktor. Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt daher die JA-Parole.
Weiterführende Informationen
- Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» vom 16. Oktober 2024, BBl 2025 1 (Vorlage 24.073); https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/2747/de (Stand: 5. Oktober 2026)
- Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: 13. AHV-Rente: Volksabstimmung über die AHV-Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (Fragen und Antworten, 22. September 2026); https://www.bsv.admin.ch/de/abstimmung-13-ahv-rente (Stand: 5. Oktober 2026).
- Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: AHV 2030: Die AHV stabilisieren und modernisieren; https://www.bsv.admin.ch/de/ahv-2030 (Stand: 5. Oktober 2026).