Das Wichtigste in Kürze
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab. Die Vorlage ist eine Änderung der Bundesverfassung und bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen.
Die Vorlage: Die Initiative der Mitte-Partei verlangt, dass das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet wird und das Gesetz sicherstellt, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Bis zum Erlass der Ausführungsbestimmungen soll der Bundesrat auf Verordnungsweg eine alternative Steuerberechnung nach dem Tarif für unverheiratete Personen vorsehen, wobei der tiefere der beiden Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Argumente dafür (Ja): Die Initiative schafft die steuerliche «Heiratsstrafe» ab und garantiert, dass Ehepaare gegenüber gleich situierten unverheirateten Paaren nicht mehr Steuern bezahlen. Sie baut auf dem bestehenden Steuersystem auf, sieht keine Umstellung auf eine separate Besteuerung vor und lässt die Steuerhoheit der Kantone unangetastet. Sie würdigt zudem die gemeinsame Lebensleistung von Ehepaaren, etwa von Paaren im Ruhestand, die ihre frühere Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit nicht mehr an ein neues Steuersystem anpassen können.
Argumente dagegen (Nein): Das Hauptziel ist bereits erreicht: Mit der am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung wird die Heiratsstrafe vollständig abgeschafft. Die Initiative steht im Widerspruch zu diesem beschlossenen Systemwechsel und würde bei Annahme eine rechtlich komplexe, schwer auflösbare Situation schaffen. Benachteiligungen von unverheirateten Paaren blieben zudem bestehen.
Position des Bundes: Der Bundesrat und beide Räte empfehlen die Ablehnung der Volksinitiative.
Empfehlung des Vorstands von Der Gewerbeverein: Die Mitglieder von Der Gewerbeverein haben die Individualbesteuerung unterstützt, mit der das Volk am 8. März 2026 die Heiratsstrafe bereits vollständig abgeschafft hat. Da die Initiative dieses beschlossene System in Frage stellt, zu rechtlicher Unsicherheit und einem doppelten Systemwechsel führen würde, empfiehlt der Vorstand die Nein-Parole.
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Die Stimmabgabe ist möglich bis am 23.10.2026.
Überblick
Die Initiative verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels 128 Absatz 3bis in die Bundesverfassung: Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet und das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Eine Übergangsbestimmung verpflichtet den Bundesrat, falls die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen nicht innert drei Jahren nach Annahme in Kraft treten, auf Verordnungsweg eine Nichtbenachteiligungsregelung zu erlassen: Neben der gemeinsamen Besteuerung erfolgt eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen, wobei der tiefere der beiden Steuerbeträge in Rechnung gestellt wird.
Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Sie steht damit in einem Spannungsverhältnis zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, das die Abstimmenden am 8. März 2026 angenommen haben: Dieses schreibt für Bund, Kantone und Gemeinden die separate Besteuerung der Ehepartner:innen vor, während die Initiative für die direkte Bundessteuer die gemeinsame Besteuerung verfassungsrechtlich festschreiben würde. Würde die Initiative angenommen, stünde das Gesetz zumindest bei der direkten Bundessteuer im Widerspruch zur neuen Verfassungsbestimmung. Der Gesetzgeber müsste das bereits beschlossene und vom Volk gutgeheissene Individualbesteuerungsgesetz auf Bundesebene erneut anpassen. Die Kantone blieben formell frei, sind aber durch den Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer faktisch eingeschränkt.
Hintergrund
Heute werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam besteuert. Da das Ehepaareinkommen zusammengerechnet wird, können Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen infolge des progressiven Tarifs höhere Steuern bezahlen als gleich situierte unverheiratete Paare – die sogenannte Heiratsstrafe. 2022 lancierte die Mitte-Partei die Initiative; am 27. März 2024 wurde sie mit 102'051 Unterschriften eingereicht und mit 101'382 gültigen Unterschriften formell zustande.
Parallel dazu hat das Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erarbeitet, das die Abstimmenden am 8. März 2026 mit 54,3 Prozent angenommen haben. Es sieht vor, dass Ehepartner:innen künftig wie unverheiratete Paare individuell besteuert werden und schafft damit die Heiratsstrafe vollständig ab. Dieses tritt nach den Planungen des Bundesrates bis 2032 in Kraft.
Argumente der Befürworter:innen (Ja)
- Abschaffung der Heiratsstrafe: Kein Ehepaar soll gegenüber gleich situierten unverheirateten Paaren mehr direkte Bundessteuer bezahlen. Damit wird der Schutz vor steuerlicher Benachteiligung fest in der Verfassung verankert.
- Kontinuität statt Systemwechsel: Ehepaare füllen weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung aus. Die Initiative baut auf dem bestehenden Steuersystem auf, statt einen umfassenden Systemwechsel vorzuschreiben.
- Würdigung der gemeinsamen Lebensleistung: Paare im Ruhestand können ihre damalige Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit nicht mehr an ein neues Steuersystem anpassen. Die Initiative anerkennt die gemeinsame Lebensleistung von Ehepaaren.
- Steuerhoheit der Kantone: Die Kantone bleiben in ihrer Steuerhoheit unangetastet; es gelten weiterhin eine gemeinsame Erklärung und gewählte Modelle anstelle einer erzwungenen Individualbesteuerung.
Argumente der Gegner:innen (Nein)
- Anliegen bereits erfüllt: Mit der Umsetzung der am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung wird die steuerliche Heiratsstrafe vollständig abgeschafft. Die Initiative ist überflüssig.
- Widerspruch zum Volksentscheid: Das Volk hat sich mit über 54 Prozent für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Eine Annahme der Initiative schüfe eine rechtlich komplexe Situation: Die Verfassung würde für die direkte Bundessteuer die gemeinsame Besteuerung vorschreiben, während das Gesetz die separate Besteuerung der Ehepartner:innen auf allen Staatsebenen verlangt. Das Individualbesteuerungsgesetz wäre auf Bundesebene verfassungswidrig und der Gesetzgeber müsste die bereits beschlossene Reform ein zweites Mal anpassen.
- Zerfallendes Steuersystem und Bürokratie: Weil die Initiative nur die direkte Bundessteuer betrifft, müssten Kantone und Gemeinden die Individualbesteuerung trotzdem umsetzen. Je nach zeitlichem Verlauf des Ausgleichs droht ein Nebeneinander zweier Systeme – bis hin zu getrennten Steuererklärungen für Bund, Kanton und Gemeinde –, was problematisch beurteilt wird. Die alternative Doppelberechnung mit Überprüfung des tieferen Betrags erhöht zudem den Verwaltungsaufwand auf allen Staatsebenen und könnte ein doppeltes Umstellen des Systems in kurzer Zeit erfordern.
- Unvollständige Gleichbehandlung: Die Initiative beseitigt Mehrbelastungen von Ehepaaren, lässt Benachteiligungen von unverheirateten Paaren aber bestehen.
Empfehlung des Vorstands
Der Gewerbeverein hat die Individualbesteuerung unterstützt, die das Volk am 8. März 2026 klar angenommen hat und mit der die Heiratsstrafe vollständig abgeschafft wird. Für Selbstständigerwerbende und Unternehmen zählen Planungssicherheit und ein einfaches, einheitliches Steuersystem – nicht ein Nebeneinander konfligierender Modelle auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Die Initiative stellt den beschlossenen Systemwechsel in Frage, schafft bei einer Annahme rechtliche Unsicherheit und erhöht den Verwaltungsaufwand für Steuerpflichtige und Steuerbehörden. Das am 8. März 2026 angenommene System erfüllt das Anliegen der Initiative bereits vollständig. Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt die NEIN-Parole.
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