Das Wichtigste in Kürze
Voraussichtlich am 28. Februar 2027 stimmt die Schweiz über die Änderung des Kernenergiegesetzes ab.
Die Vorlage ist der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)», die nach der Annahme des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen wurde. Über die Gesetzesänderung wird wegen des ergriffenen Referendums abgestimmt.
Die Vorlage: Das Kernenergiegesetz enthält seit 2018 ein Verbot, für neue Kernkraftwerke Rahmenbewilligungen zu erteilen. Die Änderung hebt dieses Verbot sowie die Bestimmungen zu Änderungen bestehender Kernkraftwerke ersatzlos auf. Damit können künftig grundsätzlich wieder neue Rahmenbewilligungen beantragt und erteilt werden.
Argumente dafür (Ja): Die Aufhebung des Neubauverbots wahrt die Technologieoffenheit und hält alle Optionen für eine sichere, emissionsarme Stromversorgung offen. Die Vorlage beschliesst keinen Bau und keine finanzielle Beteiligung des Bundes, sondern beseitigt lediglich ein Bewilligungsverbot. Konkrete Projekte durchlaufen das ordentliche Bewilligungsverfahren.
Argumente dagegen (Nein): Neue Kernkraftwerke kosten bis zu 43 Milliarden Franken, sind ohne Subventionen unwirtschaftlich und liefern erst in rund 20 Jahren Strom. Die dafür nötigen Milliarden fehlten dem Ausbau der erneuerbaren Energien, verstärkten die Abhängigkeit von Uranimporten und missachteten den dreimal bestätigten Volkswillen für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Position des Bundes: Der Bundesrat hat die Vorlage erarbeitet, das Parlament hat sie beschlossen. Die förmlichen Abstimmungsempfehlungen werden mit der definitiven Festsetzung des Abstimmungsdatums bekannt gegeben.
Empfehlung des Vorstands von Der Gewerbeverein: Neue Kernkraftwerke gefährden die Energiewende und damit KMU-Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien. Der Vorstand empfiehlt die NEIN-Parole.
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Die Stimmabgabe ist möglich bis am 23.10.2026.
Überblick
Die Änderung des Kernenergiegesetzes sieht vor, dass die Bestimmungen zum Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke und für Änderungen bestehender Kernkraftwerke ersatzlos aufgehoben werden.
Hintergrund
Die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verlangte, dass der Bund die Option neuer Kernkraftwerke offenhält, Gaskraftwerke einschränkt und die Verantwortung für eine sichere Stromversorgung übernimmt – insbesondere im Winter. Der Bundesrat lehnte die Volksinitiative ab, unterstützt aber ihr Kernanliegen: Um sämtliche Optionen für die künftige Energieversorgung offenzuhalten, ist keine Verfassungsänderung nötig, eine Anpassung des Kernenergiegesetzes ist ausreichend. Deshalb schlug er am 28. August 2024 einen indirekten Gegenvorschlag vor.
Das Parlament hat den indirekten Gegenvorschlag angenommen. Der Ständerat liess zusätzlich einen Bericht zur Finanzierung neuer Kernkraftwerke erarbeiten, der bis Ende 2026 vorliegen soll. Nach der Annahme zog das Initiativkomitee die Volksinitiative bedingt zurück. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen; es kam mit über 131'000 Unterschriften zustande, die am 6. Oktober 2026 eingereicht wurden. Die Abstimmung ist voraussichtlich am 28. Februar 2027.
Argumente der Befürworter:innen (Ja)
- Versorgungssicherheit: Der Stromverbrauch steigt, namentlich durch Elektromobilität, Wärmepumpen und Digitalisierung. Dies ist kritisch insbesondere im Winter, wenn die einheimische Photovoltaik- und Wasserkraftproduktion sinkt. Eine Strommangellage gilt als eines der grössten Risiken für die Schweizer Wirtschaft, denn ein Blackout würde Produktionsausfälle und Milliardenschäden verursachen. Alle Optionen für eine sichere, unabhängige und emissionsarme Versorgung sollen offengehalten werden.
- Technologieoffenheit: Das Neubauverbot von 2017 schliesst eine Technologie a priori aus, die sich weltweit rasch weiterentwickelt, wie etwa kleine modulare Reaktoren. Energiepolitik darf nicht einzelne Optionen gesetzlich verbieten, sondern muss den Wettbewerb der Technologien ermöglichen. Zudem braucht es für die Netto-Null-Ziele 2050 die gesamte Palette: Wasserkraft, Sonne, Wind, Speicher und Kernenergie.
- Kein Bauauftrag: Die Vorlage beschliesst weder den Bau eines Kraftwerks noch verpflichtet sie den Bund zu finanzieller Beteiligung. Sie beseitigt lediglich ein Bewilligungsverbot. Konkrete Projekte durchlaufen das ordentliche Bewilligungsverfahren mit umfassender Mitsprache von Bund, Kantonen, Gemeinden und Betroffenen, inklusive möglicher weiterer Volksabstimmungen.
- Wirtschaftsstandort: Für KMU und Industrie sind Planbarkeit und bezahlbarer Strom existenziell. Ein technologisch neutrales Recht schafft langfristige Investitionssicherheit und verhindert, dass künftige Versorgungslücken mit noch teureren Notmassnahmen (Reservekraftwerke, Importe) erkauft werden müssen.
Argumente der Gegner:innen (Nein)
- Kosten und Risiken: Neue Kernkraftwerke kosten gemäss Schätzungen bis zu 43 Milliarden Franken pro Kraftwerk. Allein diese Zahlen zeigten, dass neue Kernkraftwerke ohne massive staatliche Unterstützung nicht realisierbar sind. Die Kosten tragen am Ende die Steuerzahlenden. Wie die Milliarden finanziert werden sollen, ist zudem bislang ungeklärt.
- Zu spät: Selbst mit heutigen Technologien produziere ein neues Kraftwerk frühestens in zwanzig Jahren Strom, realistisch sogar erst um 2050. Die Energiewende ist jedoch dringend und muss in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren gestaltet werden. Diesen Zeitrahmen bedienen ausschliesslich die erneuerbaren Technologien, die heute bereits Strom liefern und zunehmend effizient werden.
- Schwächung der Energiewende: Jeder Franken für neue Kernkraftwerke fehlt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Neue Kraftwerke verstärkten zudem die Abhängigkeit von Uranimporten namentlich aus Russland, wobei einheimische Energie aus Sonne, Wind und Wasser die Autonomie auch im Krisen- und Kriegsfall garantieren. In der dicht besiedelten Schweiz hätte ein Reaktorunfall katastrophale Folgen, wie dies Tschernobyl und Fukushima gezeigt haben.
- KMU und Volkswille: Der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren liegt weitgehend in KMU-Händen, Kernkraftwerke bieten ihnen weniger Marktteilnahme. Zudem hat sich das Stimmvolk dreimal – 2017 mit der Energiestrategie, 2023 mit dem Klimaschutzgesetz, 2024 mit dem Stromgesetz – klar für den Weg der Erneuerbaren entschieden. Diese Kehrtwende missachtet den Volkswillen.
Empfehlung des Vorstands
Der Gewerbeverein setzt sich für eine sichere, bezahlbare und technologieoffene Stromversorgung ein. Für KMU ist dabei entscheidend: Die Branche der erneuerbaren Energien (Solar- und Windenergie, Wärmepumpen, Speicher und Gebäudetechnik) bietet heute in jeder Region Aufträge, Wertschöpfung und Zukunftsmärkte. Allein der Solarsektor besteht überwiegend aus KMU. Der Vorstand von Der Gewerbeverein empfiehlt daher die NEIN-Parole.
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