03. August 2020

Covid-19-Geschäftsmietegesetz

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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid -19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)

«Der Gewerbeverein» begrüsst grundsätzlich eine gesetzliche Regelung, die eine Reduktion der Geschäftsmieten für die Zeit der behördlich angeordneten Schliessung von Geschäftslokalitäten festlegt. Der Vorschlag einer Aufteilung der Geschäftsmieten von 60-40, namentlich 60% der Mietkosten zulasten der Vermieter*innen und 40% zulasten der KMU, ist eine faire Aufteilung, mit der die KMU weiterhin ihre Verantwortung wahrnehmen aber auch die Immobilienbranche ihren Teil an der von der Pandemie verursachten wirtschaftlichen Folgen übernimmt.

Das Gesetz ist umso mehr zu begrüssen, da bis anhin offensichtlich grosse Unterschiede in der Handhabung allfälliger Mietzinserlasse (bis hin zu keinen Mietzins-Reduktionen) vorherrschten, unterstützt «Der Gewerbeverein» das nun im Entwurf vorliegende entsprechende Bundesgesetz und setzt sich für eine unbürokratische Umsetzung ein.

Nicht alle Vermieter*innen sind grosse Firmen, die einen zweimaligen Mietausfall von 60% der Geschäftsmieten verkraften können. «Der Gewerbeverein» verlangt daher ausdrücklich die unter 1.2.7. aufgeführte Entschädigung bei wirtschaftlichen Notlagen ins Gesetz aufzunehmen und eine unkomplizierte und unbürokratische Abhandlung der entsprechenden Gesuche festzulegen.

«Der Gewerbeverein» setzt sich weiterhin für Selbständigerwerbende ein, die durch die diversen Verordnungen des Bundes zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus, nicht, nicht mehr oder zu wenig entschädigt werden. Dies gilt auch für Private resp. Einzel- oder Kleinfirmen, die Geschäftslokalitäten vermieten.

Das nun vorliegende Bundesgesetz basiert auf der Umsetzung eingereichter Motionen aus dem Parlament. Die verfassungsrechtliche Abstützung erscheint auf Grund der unter 5.1. aufgeführten Punkte als fragil. «Der Gewerbeverein» wird sich mit allen Beteiligten einsetzen, dass rasche Lösungen gefunden und allfällige Konkurse vorgebeugt werden können. 

Download:Vernehmlassungsantwort (pdf)