Europäische Konzernverantwortungsrichtlinie verabschiedet
Verabschiedung der Europäischen Konzernverantwortungsrichtlinie: Ein Aufruf an die Schweiz zur Einführung eines eigenen Gesetzes
Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Unternehmensführung gemacht. Der EU-Ministerrat hat die neue Konzernverantwortungsrichtlinie am 23. Mai final verabschiedet, die Konzerne in 27 Mitgliedsländern zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichtet. Die Koalition für Konzernverantwortung, zu der auch Der Gewerbeverein gehört, fordert nun, dass die Schweiz nachzieht und ein internationales Konzernverantwortungsgesetz einführt.
Umfassende Pflichten für Grosskonzerne
Die europaweite Konzernverantwortungsrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) legt fest, dass grosse Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten im Einklang mit Menschenrechten und Umweltstandards führen und ihre klimaschädlichen Emissionen reduzieren müssen. Eine nationale Aufsichtsbehörde wird die Einhaltung dieser Pflichten überwachen und kann bei Verstössen Bussen verhängen. Zudem erhalten Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden die Möglichkeit, vor Gericht Schadenersatz einzuklagen.
Schweiz: Das letzte Land ohne Konzernverantwortung
Während in Europa ein breiter Konsens über die Notwendigkeit strengerer Konzernverantwortungsregeln besteht, bleibt die Schweiz weiterhin ohne ein entsprechendes Gesetz. Trotz des grossen Engagements und der Versprechen während des Abstimmungskampfes zur Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020 hat die Schweiz bisher lediglich einen unverbindlichen Gegenvorschlag verabschiedet.
Interessenvertretung der KMUs
Als Mitglied der Koalition für Konzernverantwortung setzt sich Der Gewerbeverein aktiv für die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) ein. Ein international abgestimmtes Konzernverantwortungsgesetz würde gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und sicherstellen, dass auch grosse Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen. KMUs, die oft bereits nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsmodelle verfolgen, würden dadurch nicht länger benachteiligt. Denn ein klares und durchsetzbares Konzernverantwortungsgesetz würde dazu beitragen, dass auch grosse Unternehmen sich an dieselben hohen Standards halten müssen, die viele KMUs - darunter unsere Mitglieder - bereits freiwillig einhalten. Dies fördert nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in Schweizer Produkte und Dienstleistungen.