Der Gewerbeverein
19. Februar 2026

Ja zum Bundesgesetz zur Individual­besteuerung

Die Mitglieder von Der Gewerbeverein haben sich deutlich positioniert: 79,4 Prozent der an der Umfrage teilgenommenen Unternehmen unterstützen das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 zur Individualbesteuerung. Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass die Reform als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Steuersystems und zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesehen wird.

Warum diese Zustimmung?

Die Individualbesteuerung adressiert zentrale Herausforderungen:

  • Gleichbehandlung für alle: Heute zahlen verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen wie unverheiratete oft höhere Steuern – ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz, der mit der Reform behoben wird.
  • Mehr Anreize für Zweitverdiener:innen: Das aktuelle System belastet das Zweiteinkommen steuerlich stark, was die Erwerbstätigkeit von Zweitverdiener:innen unattraktiv macht. Die Reform schafft hier faire Anreize.
  • Fachkräftemangel entgegenwirken: Durch die attraktivere Besteuerung des Zweiteinkommens kann das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.
  • Aktuelle Lebensrealitäten abbilden: Familien- und Erwerbsmodelle haben sich gewandelt. Die individuelle Besteuerung trägt dieser Vielfalt Rechnung und passt das Steuersystem an die heutige Zeit an.

Aufgrund dieser Argumente empfiehlt Der Gewerbeverein, am 8. März 2026 mit JA zur Individualbesteuerung zu stimmen. Die Reform stärkt nicht nur die steuerliche Gerechtigkeit, sondern fördert auch die wirtschaftliche Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Parolenfassung: Nein zur Steuergesetzrevision 2025

Nach einem doppelten Referendum (Volks- und Kantonsreferendum) gegen das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung von Ehepaaren, kommt das Bundesgesetz nur zur Abstimmung vor das Volk.

Die Vorlage: Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren soll durch die Individualbesteuerung ersetzt werden. Jede steuerpflichtige Person soll unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung einreichen. Das Gesetz ist ein indirekter Gegenentwurf zur Initiative der FDP Frauen «Für faire Steuern».

Das Ziel: Die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung der Ehe bei der direkten Bundessteuer sowie die Stärkung der Erwerbsanreize für den Zweitverdienst, der häufig von Frauen erbracht wird. Damit soll auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.

Argumente dafür: Die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe, verbessert die Gleichstellung von Frau und Mann und fördert die Erwerbstätigkeit des Zweitverdienstes. Sie behandelt alle Steuerpflichtigen gleich, unabhängig vom Zivilstand. Die Gesetzesänderung soll näher an der gesellschaftlichen Realität sein.

Argumente dagegen: Die Reform schafft neue Ungleichheiten für Einverdienerpaare oder Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, die stärker belastet würden. Zudem führt sie zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr und begünstigt vor allem einkommensstarke Doppelverdienerpaare.

Position der Behörden: Der Bundesrat und das Parlament haben die Vorlage mit knapper Mehrheit unterstützt. Die Gegner (Die Mitte, SVP, EVP, EDU) haben sowohl ein Volksreferendum als auch ein Kantonsreferendum ergriffen. Beide Referenden sind zustande gekommen, weshalb es nun zur Abstimmung kommt.




Nachfolgend eine Übersicht zur Stimmverteilung unserer Mitglieder in Prozent:

Stimmverteilung