Nach einem doppelten Referendum (Volks- und Kantonsreferendum) gegen das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung von Ehepaaren, kommt das Bundesgesetz nur zur Abstimmung vor das Volk.
Die Vorlage: Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren soll durch die Individualbesteuerung ersetzt werden. Jede steuerpflichtige Person soll unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung einreichen. Das Gesetz ist ein indirekter Gegenentwurf zur Initiative der FDP Frauen «Für faire Steuern».
Das Ziel: Die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung der Ehe bei der direkten Bundessteuer sowie die Stärkung der Erwerbsanreize für den Zweitverdienst, der häufig von Frauen erbracht wird. Damit soll auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.
Argumente dafür: Die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe, verbessert die Gleichstellung von Frau und Mann und fördert die Erwerbstätigkeit des Zweitverdienstes. Sie behandelt alle Steuerpflichtigen gleich, unabhängig vom Zivilstand. Die Gesetzesänderung soll näher an der gesellschaftlichen Realität sein.
Argumente dagegen: Die Reform schafft neue Ungleichheiten für Einverdienerpaare oder Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, die stärker belastet würden. Zudem führt sie zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr und begünstigt vor allem einkommensstarke Doppelverdienerpaare.
Position der Behörden: Der Bundesrat und das Parlament haben die Vorlage mit knapper Mehrheit unterstützt. Die Gegner (Die Mitte, SVP, EVP, EDU) haben sowohl ein Volksreferendum als auch ein Kantonsreferendum ergriffen. Beide Referenden sind zustande gekommen, weshalb es nun zur Abstimmung kommt.
