15. Februar 2024

Parolenfassung für am 3. März 2024

Abstimmungen vom 3. März 2024: Der Gewerbeverein spricht sich für die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» und gegen die «Renteninitiative» aus.

Infolge Parolenfassung bei unseren Mitgliedern geben offiziell unsere Position zu den beiden Abstimmungsvorlagen bekannt, die am 3. März dieses Jahres zur Abstimmung stehen. Der Gewerbeverein unterstützt die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» und lehnt die «Renteninitiative» ab.

Wir möchten unseren Mitgliedern ausdrücklich danken, die aktiv an der Umfrage teilgenommen haben und damit zur Bildung der Position des Vereins beigetragen haben. Es ist ein wichtiges Anliegen von Der Gewerbeverein, dabei alle Meinungen zu berücksichtigen und ihre Bedeutung zu betonen. Die Vielfalt der Meinungen innerhalb unseres Vereins spiegelt die Diversität der Standpunkte von KMU in der ganzen Schweiz wider.

 

 

«Initiative für eine 13. AHV-Rente»

 

Für die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» werden folgende Argumente angeführt:

  • Die 13. AHV-Rente kann den Kaufkraftverlust aufgrund von Teuerung, steigenden Mieten und höheren Krankenkassenprämien bei Rentnerinnen und Rentnern ausgleichen.
  • Besonders Frauen profitieren von der 13. AHV-Rente, da sie aufgrund niedrigerer Arbeitspensen oft nur einen minimalen Anspruch auf Leistungen aus der zweiten Säule haben.
  • Die AHV soll gemäss Verfassung den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Eine 13. AHVRente würde diesem Auftrag besser entsprechen.
  • Viele Einzelunternehmer:innen vernachlässigen ihre Altersvorsorge zugunsten ihres Unternehmens. Daher sind sie stärker von einer unzureichenden Vorsorge betroffen und sind auf das 13. Monatsgehalt angewiesen. Mehr Kaufkraft für einkommensschwache Kund:innen bedeutet mehr Umsatz für Unternehmen.
  • Ergänzungsleistungen sollten keine unzureichende AHV ausgleichen.

 

Stimmverteilung

 

Renteninitiative

 

Die Ablehnung der «Renteninitiative» basiert auf folgenden Argumenten: 

  • Es existieren bereits verschiedene Instrumente zur Stabilisierung der AHV, darunter Beiträge, andere Steuern wie die Mehrwertsteuer, Renten und das Rentenalter. Die Festlegung eines Instruments in der Verfassung wird als undemokratisch angesehen.
  • Ein akuter Handlungsbedarf wird nicht gesehen, da die AHV derzeit profitabel ist und die bereits ergriffenen Massnahmen wie die Anhebung des Rentenalters für Frauen und die Mehrwertsteuererhöhung ausreichend erscheinen.
  • Eine erzwungene Verlängerung der Arbeitszeit, statt der Freiheit, den Zeitpunkt des Renteneintritts individuell zu wählen könnte die Lebensqualität der älteren Arbeitnehmenden beeinträchtigen und ihre Gesundheit sowie ihr Wohlbefinden gefährden.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer:innen: Die Arbeitslosenquote bei Menschen im Alter von 55 Jahren und älter ist um 50 % höher als die bei anderen Altersgruppen. Durch die Erhöhung des Rentenalters besteht die Gefahr, dass diese Kluft weiter zunimmt, da ältere Bevölkerungsgruppen bereits auf dem Arbeitsmarkt anfälliger sind. Dies könnte auch zu einer Erhöhung der Kosten für die Frührente führen, die oft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt werden, was wirtschaftliche Ungleichheiten verstärken würde.

 

Stimmverteilung

 

Der Gewerbeverein ermutigt alle Mitglieder, ihr Wahlrecht am 3. März verantwortungsbewusst auszuüben. Wir rufen auch zu einem konstruktiven und respektvollen Dialog über diese wichtigen Anliegen unserer Gesellschaft auf. Wir stehen für einen offenen Austausch von Ideen im Streben nach einer partizipativen und inklusiven Demokratie.

 

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