26. Oktober 2022

Steigende Stromkosten: Jetzt Rückkehr in die Grundversorgung ermöglichen

Die stark steigenden Energiekosten können für Schweizer Unternehmen zum existenziellen Problem werden. Für stromintensive KMU braucht es jetzt zinsfreie Darlehen und die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen in die Grundversorgung zurückzukehren. Ausserdem muss der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

Der Krieg in der Ukraine hat die Energieversorgung in vielen Ländern stark beeinträchtigt. Die fehlenden Gaslieferungen aus Russland verändern den Energie- und Strommarkt in ganz Europa. Auch die Schweiz ist betroffen, wenn auch in kleinerem Ausmass als andere Länder.

Der Gewerbeverein ist besorgt über die starke Zunahme der Energiekosten. Vor allem Grossverbraucher:innen sind stark betroffen, teilweise mit Preissteigerungen um Faktor zehn der in den letzten Jahren üblichen Strompreise. Nun hat Bundesrat Parmelin die Diskussion über die Rückkehr in die Grundversorgung eröffnet. Seit der partiellen Strommarktöffnung 2009 gilt: wer einmal von der Grundversorgung in den freien Markt gewechselt hat, darf nicht mehr in die Grundversorgung zurückkehren.  Diese Bestimmung gilt nur für Grossverbraucherinnen (ab 100 000 kWh pro Jahr), nicht aber für Privatkunden und die meisten KMU. Für stromintensive KMU, welche sich bis anhin auf dem freien Markt eingedeckt haben, braucht es nun aber ein Entgegenkommen.

Kurz-, mittel- und langfristige Unterstützungsmassnahmen

Aus Sicht des Gewerbevereins braucht es kurz-, mittel- und langfristige Unterstützungsmassnahmen für Grossverbraucher:innen, die unter dem starken Preisanstieg leiden.

Kurzfristig muss den gebeutelten Unternehmen analog der Covid-Pandemie mit rückzahlbaren, zinsfreien Darlehen geholfen werden, damit sie nicht zusätzlich in Liquiditätsprobleme laufen. Zusätzlich sollen erhebliche Mehrausgaben für Strom und Energie ein Unternehmen zum Bezug von Kurzarbeit qualifizieren.

Mittelfristig soll es den Unternehmen ermöglicht werden, in die Grundversorgung zurückzukehren.

Bedingungen für Rückkehr in die Grundversorgung

Die Grossverbraucher:innen im freien Markt sollen unter folgenden Bedingungen wählen können, ob sie zurück in die Grundversorgung gehen oder im freien Markt bleiben:

• Schutz der bestehenden Verbraucher:innen in der Grundversorgung: Ein Übertritt zurück in die Grundversorgung kann nach einer Frist von maximal zwei Jahren ermöglicht werden. Damit haben die Grundversorgungs-Anbieter ausreichend Zeit, den zusätzlich benötigten Strom zu beschaffen und so unverhältnismässige Preissteigerungen für alle zu verhindern.

• Erneuerbare Energien ausbauen: Die Unternehmen müssen einen Beitrag an die Energiewende leisten, indem sie zusätzlich 20% ihres Strombedarfs mit erneuerbarer Energie mit eigenen Anlagen erzeugen oder 100% erneuerbaren Strom beziehen.

• Stärkung der Grundversorgung: Die Verbraucher:innen müssen nach einer Rückkehr für eine bestimmte Zeit in der Grundversorgung verbleiben. Damit werden kurzfristige Preisoptimierungen auf Kosten der in der Grundversorgung verbleibenden Verbraucher:innen verhindert. 

Zudem sollte die Idee eines Pools für notleidende Firmen oder ein Solidaritätsrappen geprüft werden. So könnten Unternehmen, die jahrelang von billigem Strom profitiert haben und Unternehmen, die nicht energieintensiv produzieren, einen Beitrag an die Energieversorgung leisten.

Der Gewerbeverein hofft auf eine schnelle Entscheidung seitens des Bundesrates. Die Unsicherheit ist für viele Unternehmen ein weiterer drückender Faktor.

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Für Stellungnahmen und Rückfragen stehen Ihnen folgende Vorstandsmitglieder zur Verfügung:

  • Pierre Dubler, Vorstandsmitglied “Der Gewerbeverein”, Deutsch, 079 408 90 49
  • Christophe Barman, Membre du comité de “Association suisse des arts et des métiers”, Französisch, 079 462 51 44