Stellungnahme: Der Gewerbeverein kritisiert Vorgehen des SECO bei Covid-Krediten

Der Gewerbeverein kritisiert die Vorgehensweise des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) im Umgang mit den noch offenen Covid-Krediten scharf. Gemäss einer aktuellen Recherche von Radio Télévision Suisse (RTS) sind rund 6’000 Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Covid-Krediten noch hängig. Mehrere Jahre nach dem Ende der Pandemie befinden sich damit weiterhin Tausende von Unternehmen in einer erheblichen rechtlichen und finanziellen Unsicherheit.
Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen in strukturell fragilen Branchen wie der Gastronomie, dem Detailhandel oder dem Veranstaltungsbereich. Diese Unternehmen waren während der Pandemie gezwungen, ihre Betriebe ganz oder teilweise zu schliessen und hatten keine andere Wahl, als diese Kredite zur Sicherung ihres wirtschaftlichen Überlebens in Anspruch zu nehmen.
Ein durch einseitige Entscheide zerstörtes Vertrauensklima
Zu Beginn der Krise hatte der Bundesrat eine rasche, unbürokratische und zinslose finanzielle Unterstützung für Unternehmen zugesichert. Die Vertrauensgrundlage wurde mit der Zinserhöhung im März 2023 jedoch nachhaltig erschüttert. Trotz der Einreichung einer Petition durch Der Gewerbeverein im Juni 2023 («Null Prozent Zinsen auf Covid-Kredite»), die von der Wirtschaftskommission des Nationalrats abgelehnt wurde, sowie der anschliessenden Senkungen des Leitzinses, wurden die Bedingungen dieser Kredite erst im März 2025 gelockert.
Eine systematische Justizialisierung fernab der wirtschaftlichen Realität
Besonders problematisch ist aus Sicht von Der Gewerbeverein die aktuelle Praxis bei Unternehmen, die trotz Covid-Kredit Konkurs anmelden mussten. Zahlreiche Betriebe gingen nachweislich aufgrund der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen in Konkurs und werden nun nahezu systematisch strafrechtlich verfolgt. Der Gewerbeverein bedauert, dass bei diesen Verfahren nicht zwischen klaren Betrugsfällen, die Der Gewerbeverein ausdrücklich verurteilt, und Konkursen ohne nachgewiesenes Fehlverhalten unterschieden wird. Diese undifferenzierte Härte verschärft die Situation ehemaliger Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich, die bereits erheblich belastet wurden. Gleichzeitig kritisiert Der Gewerbeverein die mangelnde wirtschaftliche Effizienz der aktuellen Rückforderungsstrategie.
Die Recherche der Sendung Basik des RTS hat aufgezeigt, dass dem Bund zwischen 2020 und 2025 von der damit beauftragten Anwaltskanzlei Honorare in Höhe von 66,7 Millionen Franken in Rechnung gestellt wurde. Dieses umfangreiche Mandat wurde ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Obwohl das SECO dieses Vorgehen mit dem Beizug privatrechtlicher Bürgschaftsorganisationen begründet, ist der Einsatz derart hoher öffentlicher Mittel ohne Wettbewerb und bei ungewissem Rückforderungsergebnis zu hinterfragen. Dies wirft grundlegende Fragen zur verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel und zur Verhältnismässigkeit der eingesetzten Instrumente auf.
Ein Appell für Fairness und Rechtssicherheit
Aus Sicht von Der Gewerbeverein ist die heutige Situation nicht haltbar. Unternehmerinnen und Unternehmer werden für eine Krise belastet, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben. Die anhaltende rechtliche Unsicherheit sowie der übermässige administrative Aufwand untergraben das Vertrauen in die staatlichen Instrumente zur Krisenbewältigung nachhaltig.
Der Gewerbeverein ruft den Bundesrat und das SECO dazu auf, ihre Praxis im Umgang mit Covid-Krediten dringend zu überprüfen. Es braucht eine Rückkehr zu fairen, transparenten und verhältnismässigen Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere ein differenzierter und angemessener Umgang mit Konkursfällen. Nur so kann verhindert werden, dass eine ursprünglich als Nothilfe gedachte Massnahme zur Belastung und zum Risiko für genau jene Unternehmen wird, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden.
Die Stellungnahme kann in unserer Medienmitteilung vom 09.01.2026 eingesehen werden.