16. Februar 2022

Vernehmlassungsantwort

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«Der Gewerbeverein» hat mit einer Stellung­nahme an der Vernehm­lassung zur Teil­revision des Umwelt­schutz­gesetzes teilgenommen.   

Wir begrüssen es sehr, dass die UREK-N Grundsätze der Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz verankern will. Wir sind jedoch überzeugt, dass es noch einige Anpassungen an der Vorlage braucht, damit, politisch breit abgestützt, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden kann.

Wir fordern insbesondere, dass die sehr grosse Anzahl von Bestimmungen mit Kann-Charakter griffiger und verbindlicher formuliert wird

Vermeidung an erster Stelle 

Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, welche über die Abfall- und Recyclingwirtschaft hinausgeht, braucht es ein generelles und gemeinsames Umdenken. Der verstärkte Fokus auf die Vermeidung von Abfällen und somit die Schliessung der «inneren» Produktkreisläufe ist dabei einer der wichtigsten Ansatzpunkte.

Anreize für KMU einführen

Bereits heute gibt es viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich an Abläufen aus der Kreislaufwirtschaft orientieren. Sie tun dies häufig aus Werteüberlegungen und weniger aus wirtschaftlichen Gründen. Sie produzieren im Durchschnitt nachhaltiger als ihre direkten Konkurrent:innen, können jedoch mit wenig finanziellen Vorteilen rechnen. Kreislaufwirtschaft sollte sich aber auch finanziell rechnen. Dies soll mit dieser Teilrevision angepasst werden. 

Des weiteren müssen Ziele verbindlich sein, Reparaturen weiter gefördert werden und die verursacher:innengerechte Finanzierung der Abfallbehandlung verfeinern und stärken. 

 

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