18. August 2021

Vernehmlassungsantwort

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«Der Gewerbeverein» hat mit einer Stellungnahme an der Vernehm­lassung zum Unter­nehmens­ent­lastungs­gesetz teilgenommen. 

Die wichtigsten punkte

Die Schaffung einer zentralen elektronischen Plattform als Zugang für Unternehmen zu Behördenleistungen unterstützt «Der Gewerbeverein» klar. Insbesondere der Zugriff auf bestehende Informationen und Register sowie der Import von Daten aus diesen bestehenden Registern bedeutet für die KMU eine Erleichterung. 

Ebenfalls unterstützen wir die Einführung von Grundsätzen, um effizientere und administrativ schlankere Regulierungen zu schaffen. Hingegen ist unklar, ob die weiteren Artikel namentlich zur Folgekostenschätzung, Monitoring und Bereichsstudien zur Entlastung von Unternehmen beitragen. Viel eher scheinen sie vorwiegend zur Schaffung eines aufwändigen bürokratischen Apparats beizutragen. Bereits heute hätte das Parlament die Möglichkeit, im konkreten Gesetzgebungs-prozess beispielsweise mit Sunset-Klauseln zu arbeiten und eine Befristung von zeit- und problemgebundene Rechtsetzungen einzufügen. Der politische Wille dazu fehlt jedoch häufig. Deswegen ist unklar, was ein neuer Bürokoratieapparat für die Effizienzsteigerung nützt, wenn das Parlament im Anschluss nicht gewillt ist, entsprechende Änderungen effektiv umzusetzen.

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